Schutz vor Kündigung, Abmahnung und Entlassung
Der Arbeitsplatz und das dadurch geregelte Einkommen ist heutzutage die Grundlage jeder persönlichen Lebensplanung in Deutschland. Die laufenden
Kosten für Miete, Haus, Auto, Strom, Versicherungen aber auch für den eigentlichen Privatkonsum werden häufig nur durch das zu erwartende Einkommen
am Monatsende gedeckt. Der Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung ist somit ein ständiges Risiko für den aktuellen, persönlichen Lebensstil.
Zum Glück wird aber in Deutschland der Arbeitnehmerschutz relativ groß geschrieben. Ein wirklich stark ausgeprägter Kündigungsschutz -
im Vergleich
zu vielen anderen Industrienationen - sichert den Arbeitnehmer gut gegen den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes und fängt zunächst einmal die
schlimmsten Folgen ab. Auf der anderen Seite ist das deutsche Arbeitsrecht eines der komplexesten weltweit. D.h. in der Praxis benötigen Sie
immer anwaltliche Hilfe, um auch wirklich zu Ihrem guten Recht zu gelangen.
Der deutsche Kündigungsschutz
Die Gesetze zum Kündigungsschutz dienen dazu Sie als Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen und Entlassungen zu schützen. Eine Kündigung bedarf
daher immer
einer entsprechenden Frist, sowie eines gültigen Kündigungsgrundes. Der Kündigungsschutz greift dabei für alle Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate
beschäftigt waren und in Betrieben arbeiten, die mehr als 11 Beschäftigte haben (Ausschluß von Kleinbetrieben). Freie Mitarbeiter und Selbständige
genießen dabei nicht den Schutz durch den Kündigungsschutz.
Bei den möglichen Kündigungsgründen unterscheidet man in der Praxis nach personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen.
In die erste Gruppe fallen heutzutage vor allem alle krankheitsbedingten Gründe. Verhaltensbedingte Gründe folgen in der Regel aus rechtlichen
Verstößen des Arbeitnehmers, also etwa Diebstahl oder Untreue. Betriebsbedingte Gründe sind schließlich noch alle Fälle, in denen es dem Betrieb
nicht mehr möglich ist den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen - also etwa Betriebsschließungen.
Egal aus welchen Gründen gekündigt wurde - es sollte durch den Arbeitnehmer möglichst immer geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen auch alle eingehalten wurden. Denn Kündigungen haben eben nicht nur unmittelbare Auswirkungen, sondern können die gesamte, langfristige Lebensplanung durcheinander bringen.
Als Anwalt für Kündigungsschutz in München kann ich Sie rechtssicher beraten und vertreten
Durch lange Erfahrung als Anwalt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Kündigungsschutz kann ich Ihnen nach einer ausführlichen Erstberatung ausführen, ob eine Sie betreffende Kündigung wirksam ist und wie man ggfs. gegen Sie vorgehen kann. Auch wenn man häufig die aus einem Rechtsstreit resultierenden Kosten und den Stress vermeiden möchte, so bietet das deutsche Arbeitsrecht viele Möglichkeiten sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich bei einer ausgesprochenen Kündigung zu einigen. Als Anwalt für Kündigungsschutz in München stehe ich dazu für meine betroffenen Mandanten das Beste herauszuholen.
Wichtig beim Kündigungsschutz: Um den Kündigungsschutz voll ausschöpfen zu können, müssen innerhalb von 3 Wochen geeignete Rechtsmittel eingelegt werden. Bei einer Kündigung nichts zu unternehmen ist dabei aber sehr riskant - hat eine Kündigung doch durchaus Konsequenzen für die weitere berufliche Laufbahn (Lebenslauf, Bewerbungsgespräche, schlechtes Arbeitszeugnis,...). Bei Abmahnungen drohen langfristig ausbleibende Beförderungen sowie damit einhergehende finanzielle Einbußen.
Rechtsberatung durch Anwalt für Kündigungsschutz in München / Neuhausen
Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen zum Thema "Kündigungsschutz" und wir vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen ersten Beratungstermin.